Wußten Sie, dass immer zuerst Ihre Hausratversicherung bezahlen muss? Nur wenn diese NICHT oder nicht ALLES zahlt, dürfen Sie den Schaden noch einmal bei der Fahrraddiebstahlversicherung einreichen. Der Fachausdruck dazu heißt: Subsidiaritätsklausel.
Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, denn einige Neodigital-Tarife haben diese Klausel nicht.
Hier haben wir die Vor- und Nachteile zusammengefasst.
Diebstahl in der Fahrrad-Versicherung
Diebstahl in unserer Hausrat-Versicherung
gilt nur für das genannte Rad und muss im Antrag genannt werden
Höhe der Erstattung nimmt mit zunehmenden Alter ab
Spezielle Sicherungsvorschriften, z.B. bestimmtes Schloss.
In Kellerräumen muss das Rad auch mit Schloss gesichert werden.
Diebstahl fest verschraubter Teile sind meist mitversichert - Navigeräte, Gepäck oder Ähnliches dagegen nur in wenigen Tarifen.
gilt für alle Fahrräder der Familie bis 10.000 EUR.
Fahrräder müssen nicht im Antrag angegeben werden
Neuwerterstattung, ganz gleich wie alt
Faire Sicherungsvorschriften, kein spezielles Schloss nötig
Nur wenn das gesamte Rad gestohlen wird, werden auch Anbauteile und Zubehör ersetzt.
Achtung Polizei:
Es klingt zwar angenehm, dass auch Teilediebstahl versichert ist, aber bedenken Sie: Jeder Diebstahl muss polizeilich zur Anzeige gebracht werden! Hier stehen Aufwand und Nutzen oftmals nicht im Verhältnis. Allerdings gibt es auch positive Ausnahmen, denn einige Neodigital Tarife leisten auch ohne polizeiliche Meldung.
Gewußt wie:
Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Hausrat-Versicherung Fahrrad-Diebstahl schon enthält oder erhöhen Sie den Fahrrad-Einschluss entsprechend.
Unser TIPP: Nutzen Sie unsere Hausrat-SPEZIAL-Tarife. Diese haben bestmögliche Leistungen und Fahrrad-Diebstahl ist in ausreichender Höhe enthalten.
Die Fahrrad-Kasko (Reparatur-Versicherung) schließen Sie dann zusätzlich über einen weiteren geeigneten Tarif ab. So erhalten Sie bestmögliche Leistungen zum kleinsten Preis.