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Rente & Leben

Zweitmarkt Lebensversicherung

Zweitmarkt Lebensversicherung

Kündigung der Lebensversicherung ist teuer 

In Deutschland wird jede zweite Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung vor Ablauf gekündigt. Wer eine Lebensversicherung vor Ende der Laufzeit von oft bis zu 30 Jahren zurückgeben will, muss schmerzhafte Abschläge hinnehmen. Bei der Berechnung des Rückkaufswerts zieht der Versicherer einen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten ab, außerdem fallen Stornierungsgebühren an.

Mehr Erlös durch Verkauf im Zweitmarkt
Klüger ist es oft, die Lebensversicherung einem Aufkäufer für "gebrauchte" Lebensversicherungen anzubieten - bis zu 20 Prozent mehr bekommt man dort für eine laufende Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung. Der Aufkäufer übernimmt die monatlichen Beiträge und führt die Lebensversicherung bis zum regulären Ende weiter. Zum Schluss bekommt er die Ablaufleistung. Je nach Vertragsgestaltung kann der Todesfallschutz für den ursprünglichen Versicherungsnehmer bis zum Ende der Laufzeit erhalten bleiben.

Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist auch für Anleger interessant
Die Aufkäufer von gebrauchten Lebensversicherungen finanzieren sich selbst durch Ausgabe von Aktien oder Fondsanteilen, die man auch als Privatinvestor erwerben kann. Als Anleger bekommt man eine jährliche Ertragsbeteiligung. Die Anteile an Zweitmarktfonds werden gehandelt, man kann sie jederzeit zum aktuellen Kurs kaufen und verkaufen.

Mit britischen Zweitmarktfonds oft bessere Renditen
Britische Lebensversicherungen unterliegen weniger strengen gesetzlichen Auflagen, ihre Aktienquote beträgt bis zu 80 Prozent. Wegen des höheren Aktienanteils sind Fonds, die in britische Gebraucht-Policen investieren, besonders in Zeiten steigender Börsenkurse für Anleger attraktiv. In Jahren mit hohem Wirtschaftswachstum erzielen Fonds mit britischen Zweitmarkt-Policen häufig zweistellige Renditen.


Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung

Ausbildungsversicherung

Finanzielle Starthilfe für Studium, Wohnung und Beruf
Die Ausbildungszeiten des eigenen Nachwuchses haben sich in der Vergangenheit deutlich verlängert. Nach dem Abitur geht es selten direkt in die Berufsausbildung. Ein freiwilliges soziales Jahr, Auslandsreisen und Praktika sollen zunächst den eigenen Horizont erweitern, um eine klare Sicht auf den beruflichen Werdegang zu gewinnen. Oft schließt sich an diese Erkenntnis dann noch ein Studium an, um die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zu erhalten.

Dieser Werdegang muss finanziert werden. Laut offiziellen Zahlen verschlingt ein Studium (inkl. Gebühren, Wohn- und Lebenserhaltungskosten etc.) über sechs Semester mit Bachelor-Abschluss über 50.000 Euro. Nebenjobs helfen, kosten aber wertvolle Zeit, die die Studienzeit oftmals verlängert. BaFöG unterstützt ebenfalls, steht aber nicht jedem zu und muss später in Teilen zurückgezahlt werden.

Ausbildung rechtzeitig finanzieren
Die clevere Alternative, den Nachwuchs zu unterstützen, ist eine Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung. Mit kleinen Beiträgen können Eltern oder auch Großeltern schon früh beginnen, ihrem Nachwuchs Freiheiten in der Ausbildung zu verschaffen. Sie sparen in einen Versicherungsvertrag, der am Laufzeitende (meist zur Volljährigkeit oder Ausbildungsbeginn) eine feste Summe auszahlt. Je nach Flexibilität des Produkts kann neben einer Einmalsumme auch eine monatliche Auszahlung vereinbart werden, die dann den Lebensunterhalt finanziert.

Im Ernstfall zahlt der Versicherer die Beiträge 
Meist übernehmen Eltern oder Großeltern die Beiträge, um den Nachwuchs beim Berufseinstieg zu unterstützen. Verstirbt das Kind, kann eine andere Person begünstigt werden. Stirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, übernimmt der Versicherer die Beiträge, so dass die Ausbildung des Kindes sichergestellt bleibt. 

Fakten zur Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung

  • muss nicht zurückgezahlt werden (im Gegensatz zu BaFöG)
  • Einkommensmöglichkeit für Studenten ohne BaFöG-Anspruch
  • nicht zweckgebunden (Summe kann frei verwendet werden, z.B. erste eigene Wohnung)
  • Todesfallschutz integrierbar
  • flexible Möglichkeit der einmaligen oder monatlichen Auszahlung